Beitragsordnung

Präambel

aufgrund der Neufassung der Satzung des MTV Vechelde vom 22. April 2022 wurde die Beitragsordnung entsprechend aktualisiert. Die Satzung erfüllt nach § 60 a Abs. 1 AO gemäß dem Bescheid vom 21.11.2022 des Finanzamtes Braunschweig die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Die folgende Beitragsordnung regelt die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Entgelte gemäß Satzung des MTV Vechelde.

Beitragsordnung des MTV Vechelde

1       Grundlage
Auf der Grundlage des § 6 der Satzung des MTV Vechelde werden in der Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge, Umlagen, Gebühren und sonstige Entgelte festgelegt.
 
2       Mitgliedsbeitrag
Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag (spartenabhängig). Des Weiteren fallen Aufnahmebeiträge an für die Aufnahme und Gebühren für Rechnungszahler (nur Altbestand). Die Mitgliedsbeiträge enthalten die an den Landessportbund und seine Untergliederungen sowie an die jeweiligen Fachverbände zu zahlenden Beiträge.
Abteilungs- und Gruppenbeiträge und weitere Entgelte können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des MTV in Absprache mit den Verantwortlichen der Abteilungen und Gruppen vom Vorstand beschlossen werden.
 
3       Zahlungsweise und -termine
Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit dem Tag der Aufnahmeantragstellung. Der Beitrag wird vom Eintrittsmonat an berechnet und zum darauffolgenden Zahlungstermin erstmals fällig. Während der Mitgliedschaft ist der Beitrag stets im Voraus fällig. Die Zahlung kann jährlich oder halbjährlich erfolgen.
Die Fälligkeitstermine sind: 01.03. bei jährlicher und 01.03./01.09. bei halbjährlicher Zahlungsweise.
Bei Vereinseintritt ab 01.01.2014 wird der Mitgliedsbeitrag ausschließlich im kostengünstigen SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben.
Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt bei fristgerechter Kündigung (§ 8 Abs. 1 der Satzung) mit dem Vereinsaustritt jeweils am Ende eines Kalenderhalbjahres bzw. nach den anderen Kriterien des Absatzes 1.
 
4       Beitragshöhe
Aufgrund der auf der Jahreshauptversammlung am 4. März 2005 beschlossenen Dynamisierung der Mitgliedsbeiträge ergeben sich die in der Anlage aufgeführten Vereins- und Abteilungsbeiträge, sofern kein gesonderter Antrag auf Beitragsänderung beschlossen wurde.
 
5       Beitragsermäßigung
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand Forderungen stunden, ermäßigen oder erlassen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen. Er ist jährlich neu zu stellen.

     Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

6       Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist gültig ab 01.01.2023 laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 in Verbindung mit § 4. Zuletzt bekanntgegeben auf der MV 21.04.2023.

Anlage

Beiträge und Gebühren

Gebühren

Aufnahmegebühr beim Vereinseintritt einmalig 5,00 €
Rechnungsgebühr (Altbestand ohne SEPA) je Rechnung 3,00 €
Mahngebühr je Vorgang 3,00 €

 

Vereinsbeiträge

Ab 01.01.2024

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 5,48 € 32,90 € 65,80 €
Erwachsene ab 18 Jahre 7,98 € 47,90 € 95,80 €
Passiv 3,57 € 21,44 € 42,88 €
Ermäßigt 5,48 € 32,90 € 65,80 €
Familien 15,97 € 95,80 € 191,60 €

Der Familienbeitrag wird automatisch erhoben, wenn die Summe der Einzelbeiträge aller Familienmitglieder den Familienbeitrag übersteigt. Er ist beschränkt auf Eltern und ihre Kinder, soweit letztere jünger als 18 Jahre und ohne eigenes Einkommen sind. Volljährige Kinder werden im Familienbeitrag nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung nach § 5 bleibt unberührt.

 

Abteilungsbeiträge

Ambulante Herzgruppe (AHG)

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Erwachsene mit ärztlicher Verordnung 1,00 € 6,00 € 12,00 €
Erwachsene ohne ärztliche Verordnung 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Ehepaare 4,00 € 24,00 € 48,00 €

 

Badminton

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 6,00 € 36,00 € 72,00 €
Ermäßigt 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Familien 13,50 € 81,00 € 162,00 €

Der Familienbeitrag wird automatisch erhoben, wenn die Summe der Einzelbeiträge aller Familienmitglieder den Familienbeitrag übersteigt. Er ist beschränkt auf Eltern und ihre Kinder, soweit letztere jünger als 18 Jahre und ohne eigenes Einkommen sind. Volljährige Kinder werden im Familienbeitrag nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung nach § 5 bleibt unberührt.

 

Basketball

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 1,67 € 10,00 € 20,00 €

 

Ju-Jutsu

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 6,00 € 36,00 € 72,00 €
Jahressichtmarken des NJJV     22,00 €
Pässe     8,00 €

 

Leichtathletik

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 2,00 € 12,00 € 24,00 €

 

Paar-Tanz

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 5,00 € 30,00 € 60,00 €

 

Schwimmen

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 5,00 € 30,00 € 60,00 €

 

Tanzen

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 0,50 € 3,00 € 6,00 €

 

Tennis

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 2,50 € 15,00 € 30,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 6,67 € 40,00 € 80,00 €
Saisonabo     90,00 €
Nicht geleistete Arbeitsstunden      
Jugend ab 16 Jahre (1 Stunde/Jahr)     25,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre (2 Stunden/Jahr)       25,00 €/Std

 

Trampolin

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 5,00 € 30,00 € 60,00 €

 

Turnen

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Leistungsturnen 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Leistungsturnen ab 2. Geschwisterkind 1,00 € 6,00 € 12,00 €

 

Volleyball

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 1,00 € 6,00 € 12,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 2,00 € 12,00 € 24,00 €
Ermäßigt 1,00 € 6,00 € 12,00 €
Freizeitvolleyball 0,00 € 0,00 € 0,00 €

 

Gesundheitssport (z.B. WSG, Lungensport)

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 2,50 € 15,00 € 30,00 €

 

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