Mitglied werden

Jeder, der im MTV aktiv werden möchte, kann sich während der angegebenen Übungszeiten in den Sporthallen bzw. auf den Sportplätzen bei dem/der betreffenden Übungsleiter/leiterin melden und zur Orientierung ca. 2 Trainingsstunden "schnuppern". Bei Sportarten ohne Gruppentrainer (z.B. Tennis)sollte zuvor telefonisch beim Abteilungsleiter nachgefragt werden.

Wenn die "richtige" Sparte gefunden ist und der Entschluß feststeht, wird eine Eintrittserklärung mit den notwendigen persönlichen Daten ausgefüllt und unterschrieben. Minderjährige können nur mit der Unterschrift der Eltern/gesetzlichen Vertreter eintreten. Nach Eingabe in die MTV-Mitgliedsdatenbank erhält jedes Mitglied eine Eintrittsbestätigung sowie Informationen über die gespeicherten Daten und die Zahlungsverpflichtungen zugeschickt.

Mit seiner Unterschrift unter die Eintrittserklärung verpflichtet sich das Mitglied, die Satzungsbestimmungen und die Beitragsordnung des MTV sowie die in einzelnen Abteilungen bestehenden Spiel- und Platzordnungen zu beachten.
 
 
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Geschäftsstelle

Sportstätten

Die (Wettkampf-) Sportstätten
des MTV Vechelde finden Sie hier bei

 

MTV Vechelde bei Google Maps - Bitte klicken!
(Bitte das Logo anklicken,
um zum Dienst zu gelangen!)

 

 

Badminton:
Sporthalle II an der Berliner Straße
Ausweichhalle: Kreissporthalle in Lengede (Vor den Beeken) und Sporthalle in Woltwiesche (Fuhsestraße)
Schwimmen:
Hallenbad an der Berliner Straße
Gymnastik:
Sporthallen I und II
an der Berliner Straße
Tanzen:
Sporthalle am Schützenplatz
Handball:
Sporthallen I und II
an der Berliner Straße
Tennis:
Tennisanlage am Schützenplatz
Leichtathletik:
Sporthalle II an der Berliner Straße,
Sportplatz Albert-Schweitzer-Straße
Turnen:
Sporthallen I und II
an der Berliner Straße
  Basketball:
Sporthalle II an der Berliner Straße
Volleyball:
Sporthallen I und II an der Berliner Straße,
Ausweichhalle: Kreissporthalle in Lengede (Vor den Beeken),
Beachvolleyballanlage auf dem Sportplatz Albert-Schweitzer-Straße

Beitragsordnung

Präambel

aufgrund der Neufassung der Satzung des MTV Vechelde vom 22. April 2022 wurde die Beitragsordnung entsprechend aktualisiert. Die Satzung erfüllt nach § 60 a Abs. 1 AO gemäß dem Bescheid vom 21.11.2022 des Finanzamtes Braunschweig die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Die folgende Beitragsordnung regelt die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Entgelte gemäß Satzung des MTV Vechelde.

Beitragsordnung des MTV Vechelde

1       Grundlage
Auf der Grundlage des § 6 der Satzung des MTV Vechelde werden in der Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge, Umlagen, Gebühren und sonstige Entgelte festgelegt.
 
2       Mitgliedsbeitrag
Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag (spartenabhängig). Des Weiteren fallen Aufnahmebeiträge an für die Aufnahme und Gebühren für Rechnungszahler (nur Altbestand). Die Mitgliedsbeiträge enthalten die an den Landessportbund und seine Untergliederungen sowie an die jeweiligen Fachverbände zu zahlenden Beiträge.
Abteilungs- und Gruppenbeiträge und weitere Entgelte können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des MTV in Absprache mit den Verantwortlichen der Abteilungen und Gruppen vom Vorstand beschlossen werden.
 
3       Zahlungsweise und -termine
Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit dem Tag der Aufnahmeantragstellung. Der Beitrag wird vom Eintrittsmonat an berechnet und zum darauffolgenden Zahlungstermin erstmals fällig. Während der Mitgliedschaft ist der Beitrag stets im Voraus fällig. Die Zahlung kann jährlich oder halbjährlich erfolgen.
Die Fälligkeitstermine sind: 01.03. bei jährlicher und 01.03./01.09. bei halbjährlicher Zahlungsweise.
Bei Vereinseintritt ab 01.01.2014 wird der Mitgliedsbeitrag ausschließlich im kostengünstigen SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben.
Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt bei fristgerechter Kündigung (§ 8 Abs. 1 der Satzung) mit dem Vereinsaustritt jeweils am Ende eines Kalenderhalbjahres bzw. nach den anderen Kriterien des Absatzes 1.
 
4       Beitragshöhe
Aufgrund der auf der Jahreshauptversammlung am 4. März 2005 beschlossenen Dynamisierung der Mitgliedsbeiträge ergeben sich die in der Anlage aufgeführten Vereins- und Abteilungsbeiträge, sofern kein gesonderter Antrag auf Beitragsänderung beschlossen wurde.
 
5       Beitragsermäßigung
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand Forderungen stunden, ermäßigen oder erlassen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen. Er ist jährlich neu zu stellen.

     Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

6       Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist gültig ab 01.01.2023 laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 in Verbindung mit § 4. Zuletzt bekanntgegeben auf der MV 21.04.2023.

Anlage

Beiträge und Gebühren

Gebühren

Aufnahmegebühr beim Vereinseintritt einmalig 5,00 €
Rechnungsgebühr (Altbestand ohne SEPA) je Rechnung 3,00 €
Mahngebühr je Vorgang 3,00 €

 

Vereinsbeiträge

Ab 01.01.2024

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 5,48 € 32,90 € 65,80 €
Erwachsene ab 18 Jahre 7,98 € 47,90 € 95,80 €
Passiv 3,57 € 21,44 € 42,88 €
Ermäßigt 5,48 € 32,90 € 65,80 €
Familien 15,97 € 95,80 € 191,60 €

Der Familienbeitrag wird automatisch erhoben, wenn die Summe der Einzelbeiträge aller Familienmitglieder den Familienbeitrag übersteigt. Er ist beschränkt auf Eltern und ihre Kinder, soweit letztere jünger als 18 Jahre und ohne eigenes Einkommen sind. Volljährige Kinder werden im Familienbeitrag nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung nach § 5 bleibt unberührt.

 

Abteilungsbeiträge

Ambulante Herzgruppe (AHG)

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Erwachsene mit ärztlicher Verordnung 1,00 € 6,00 € 12,00 €
Erwachsene ohne ärztliche Verordnung 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Ehepaare 4,00 € 24,00 € 48,00 €

 

Badminton

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 6,00 € 36,00 € 72,00 €
Ermäßigt 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Familien 13,50 € 81,00 € 162,00 €

Der Familienbeitrag wird automatisch erhoben, wenn die Summe der Einzelbeiträge aller Familienmitglieder den Familienbeitrag übersteigt. Er ist beschränkt auf Eltern und ihre Kinder, soweit letztere jünger als 18 Jahre und ohne eigenes Einkommen sind. Volljährige Kinder werden im Familienbeitrag nicht berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung nach § 5 bleibt unberührt.

 

Basketball

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 1,67 € 10,00 € 20,00 €

 

Ju-Jutsu

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 6,00 € 36,00 € 72,00 €
Jahressichtmarken des NJJV     22,00 €
Pässe     8,00 €

 

Leichtathletik

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 2,00 € 12,00 € 24,00 €

 

Paar-Tanz

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 5,00 € 30,00 € 60,00 €

 

Schwimmen

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 5,00 € 30,00 € 60,00 €

 

Tanzen

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 0,50 € 3,00 € 6,00 €

 

Tennis

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 2,50 € 15,00 € 30,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 6,67 € 40,00 € 80,00 €
Saisonabo     90,00 €
Nicht geleistete Arbeitsstunden      
Jugend ab 16 Jahre (1 Stunde/Jahr)     25,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre (2 Stunden/Jahr)       25,00 €/Std

 

Trampolin

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 5,00 € 30,00 € 60,00 €

 

Turnen

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Leistungsturnen 3,00 € 18,00 € 36,00 €
Leistungsturnen ab 2. Geschwisterkind 1,00 € 6,00 € 12,00 €

 

Volleyball

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Kinder und Jugend bis einschließlich 17 Jahre 1,00 € 6,00 € 12,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 2,00 € 12,00 € 24,00 €
Ermäßigt 1,00 € 6,00 € 12,00 €
Freizeitvolleyball 0,00 € 0,00 € 0,00 €

 

Gesundheitssport (z.B. WSG, Lungensport)

Gruppe Monat Halbjahr   Jahr
Alle 2,50 € 15,00 € 30,00 €

 

Anreisebeschreibung

Mit dem Auto nach Vechelde:

 

...aus Richtung Norden/Hannover über die Autobahn A2: Abfahren an Ausfahrt Peine-Ost, weiter Beschilderung Stahlwerke folgen. Über die Stahlwerksbrücke hinweg, der Beschilderung nach Vechelde (B65) folgen. Im Kreisverkehr der Umgehungsstraße zweite Ausfahrt und die nächste Ausfahrt rechts nach Vechelde hinein abbiegen (Gewerbegebiet Vechelde Nord).

 

...aus Richtung Westen/Hildesheim über die Bundesstraße B1: Von Hildesheim aus der Beschilderung Braunschweig bis nach Vechelde folgen. Auf der Umgehungsstraße im Kreisverkehr erste Ausfahrt und die nächste Ausfahrt rechts nach Vechelde hinein abbiegen (Gewerbegebiet Vechelde Nord).

 

...aus Richtung Osten/Berlin über die Autobahn A2: Abfahren am Autobahnkreuz Braunschweig-Nord in Richtung Braunschweig (A391), Ausfahrt Lehndorf herunterfahren, rechts und gleich wieder links auf die Bundesstraße B1 abbiegen, die nach Vechelde führt. Von der Umgehungsstraße links nach Vechelde hinein abbiegen (Gewerbegebiet Vechelde Nord).

 

...aus Richtung Süden/Salzgitter über die Autobahnen A7 / A39: Von der Autobahn A7 am Kreuz Salzgitter auf die A39 auffahren, Salzgitter-Lebenstedt umfahren und an der Ausfahrt Lengede abfahren, folgen Sie den Schildern nach Lengede, in Lengede (oder auch zuvor schon in Broistedt) rechts nach Vechelde abbiegen und den Straßenschildern folgen.

 


 

Mit der Bahn nach Vechelde:

Vechelde liegt an der Bahnstrecke Hannover - Braunschweig. Die Züge halten aus beiden Richtungen stündlich. Vom Bahnhof gehen Sie ca. 10 Minuten bis zu unseren Sportstätten.

 

 


 

in Vechelde zu den Sporthallen I und II

 

...fahren Sie aus Richtung Süden über die L475 (von Köchingen) kommend bis zur Fußgängerampel. Gleich hinter der Fußgängerampel links in die Berliner Straße einbiegen. 150m bis zum Hallenbad/Sporthalle I fahren. Wenn nicht durch einen Poller versperrt, links von dem Schwimmbad/Sporthalle I die kleine Zufahrt zum Schulhof befahren und dort, bzw. den Ausweichplätzen parken. Die Sporthalle II befindet sich direkt hinter dem Hallenbad am Schulhof des Gymnasiums Vechelde.

 

...fahren Sie aus allen anderen Richtungen (B65 & B1) kommend im Kreisverkehr dritte Ausfahrt in den Ort hinein, erste Straße rechts und sofort wieder links. An der Kreuzung B1/B65/L475 (einzige GROSSE Ampelkreuzung) geradeaus auf die L475 in Richtung Broistedt fahren. An der ersten Abzweigung (kurz vor der Fußgängerampel) rechts in die Berliner Straße einbiegen. 150m bis zum Hallenbad/Sporthalle I fahren. Wenn nicht durch einen Poller versperrt, links von dem Schwimmbad/Sporthalle I die kleine Zufahrt zum Schulhof befahren und dort, bzw. den Ausweichplätzen parken. Die Sporthalle II befindet sich direkt hinter dem Hallenbad am Schulhof des Gymnasiums Vechelde.

 

 

Parken:

Wegen dem Bau der Mensa existiert der Hallenbad-Parkplatz in der Straße "Am Schützenplatz" nicht mehr. Auch auf dem Schulhof vor der Sporthalle II ist seit Sommer 2009 parken verboten. Für Punktspiele werden zeitweise Ausnahmegenehmigung beantragt. Sollte die Zufahrt von der Berliner Straße durch den Poller versperrt sein, bitte die anderen Parkmöglichkeiten nutzen:
- Parkplätze am linken Fahrbahnrand der Berliner Straße


(Bitte NICHT die Anwohnerparkplätze am rechten Straßenrand der Berliner Straße nutzen!)


- Lehrerparkplätze des Gymnasiums an der Einfahrt zur Berliner Straße
- Lehrerparkplätze der Realschule zwischen Berliner Straße und Wilhelm-Klauditz-Straße
- Am Fahrbahnrand der Köchinger Straße (in beiden Richtungen)

 

 

 

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