29.05.2020 - Verhaltensleitfaden für Sportoplatz

Teilnahmebedingungen:

Folgende Ju-Jutsuka dürfen derzeit nicht am Training teilnehmen:

  • Mit Krankheitssymptomen jeglicher Art
  • Die zur Risikogruppe gehören.
  • Der wissentliche Kontakt mit einem Covid-19-Fall in den letzten 14 Tagen hatten.
  • Die sich sowohl im Teststadium, als auch in häuslicher Isolation befinden.
  • Die nicht am Trainingstag zugeordnet sind.

Generelle Regeln:

  • Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m einzuhalten.
  • Die Hustenetikette ist zu beachten.
  • Der Aufenthalt auf dem Sportplatz von Zuschauern und Begleitpersonen ist verboten.
  • Der Aufenthalt auf dem Sportplatz ist auf das geringste notwendigste Maß zu reduzieren.
  • Fehlverhalten und Missachten von Regeln führen zum sofortigen Ausschluss vom Training.

Vor dem Training:

  • Das Umkleiden findet bereits zu Hause statt.
  • Es wird kein Ju-Jutsuanzug getragen, sondern dem Wetter angepasste Sportkleidung und Sportschuhe.
  • Nötige Toilettengänge sind zu Hause zu erledigen.
  • Auf dem Weg zum Training ist auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.
  • Die Ankunft vor dem Sportplatz sollte maximal 5 Minuten vor Trainingsbeginn erfolgen.
  • In der Wartezeit, sowie beim Einlass ist Mund- und Nasenschutz zu tragen
  • Es wird unter Berücksichtigung der Abstandsregeln auf dem Schulhof zwischen Sporthalle 1 und 2 am Eingang zum Sportplatz bis zur Abholung durch die Trainer gewartet.

Betreten des Platzes:

  • Die Ju-Jutsuka werden von den Trainern hinein geholt.
  • Als erstes erfolgt gründliches Händewaschen und Desinfizieren unter Aufsicht der Trainer.
  • Im Anschluss wird dem Ju-Jutsuka ein fester Platz zugeteilt.
  • Neben dem Platz kann persönliches Material ablegt werden.

Beim Training:

  • Zum Trainingsbeginn darf der Mund- und Nasenschutz zur Seite abgelegt werden.
  • Der zugeteilte Platz wird ohne Erlaubnis vom Trainer nicht mehr verlassen.
  • Auf Toilettengänge ist möglichst zu verzichten.
  • Pausen sind auf dem zugewiesenen Platz durchzuführen.

Verlassen des Sportplatzes:

  • Der Mund- und Nasenschutz ist wieder anzulegen.
  • Eine Ausgangsdesinfektion (Händewaschen) ist durchzuführen.
  • Der Sportplatz ist im Anschluss über den erfolgten Eingang zu verlassen.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.