Beitragsordnung

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Beitragsordnung

Präambel

aufgrund der Neufassung der Satzung des MTV Vechelde vom 22. April 2022 wurde die Beitragsordnung entsprechend aktualisiert. Die Satzung erfüllt nach § 60 a Abs. 1 AO gemäß dem Bescheid vom 21.11.2022 des Finanzamtes Braunschweig die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Die folgende Beitragsordnung regelt die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Entgelte gemäß Satzung des MTV Vechelde.

Beitragsordnung des MTV Vechelde

1. Grundlage
Auf der Grundlage des § 6 der Satzung des MTV Vechelde werden in der Beitragsordnung die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge, Umlagen, Gebühren und sonstige Entgelte festgelegt.

2. Mitgliedsbeitrag
Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag (spartenabhängig). Des Weiteren fallen Aufnahmebeiträge an für die Aufnahme und Gebühren für Rechnungszahler (nur Altbestand). Die Mitgliedsbeiträge enthalten die an den Landessportbund und seine Untergliederungen sowie an die jeweiligen Fachverbände zu zahlenden Beiträge.
Abteilungs- und Gruppenbeiträge und weitere Entgelte können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des MTV in Absprache mit den Verantwortlichen der Abteilungen und Gruppen vom Vorstand beschlossen werden.

3. Zahlungsweise und -termine
Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit dem Tag der Aufnahmeantragstellung. Der Beitrag wird vom Eintrittsmonat an berechnet und zum darauffolgenden Zahlungstermin erstmals fällig. Während der Mitgliedschaft ist der Beitrag stets im Voraus fällig. Die Zahlung kann jährlich oder halbjährlich erfolgen.
Die Fälligkeitstermine sind: 01.03. bei jährlicher und 01.03./01.09. bei halbjährlicher Zahlungsweise.
Bei Vereinseintritt ab 01.01.2014 wird der Mitgliedsbeitrag ausschließlich im kostengünstigen SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben.
Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt bei fristgerechter Kündigung (§ 8 Abs. 1 der Satzung) mit dem Vereinsaustritt jeweils am Ende eines Kalenderhalbjahres bzw. nach den anderen Kriterien des Absatzes 1.

4. Beitragshöhe
Aufgrund der auf der Jahreshauptversammlung am 4. März 2005 beschlossenen Dynamisierung der Mitgliedsbeiträge ergeben sich die in der Anlage aufgeführten Vereins- und Abteilungsbeiträge, sofern kein gesonderter Antrag auf Beitragsänderung beschlossen wurde.

5. Beitragsermäßigung
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand Forderungen stunden, ermäßigen oder erlassen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen. Er ist jährlich neu zu stellen.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

6. Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist gültig ab 01.01.2023 laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 in Verbindung mit § 4. Zuletzt bekanntgegeben auf der MV 21.04.2023.